Jedes Mal, wenn ihr einem KI-Assistenten eine Frage zu eurem Geschäft stellt, passiert etwas, das man leicht übersieht: Eure Frage, und oft auch die Daten drumherum, gehen auf die Reise.
Bei vielen KI-Werkzeugen endet diese Reise auf einem Server des Modellanbieters, oft außerhalb eurer eigenen Infrastruktur und manchmal außerhalb der EU. Bei einer schnellen Frage nach einem Rezept ist das kaum der Rede wert. Bei Kundendaten, Umsatzzahlen oder internen Berichten sehr wohl.
Die Frage, die jedes Team in der EU irgendwann stellt
Früher oder später fragt jemand aus Recht, IT-Sicherheit oder Geschäftsführung:
- Wo werden unsere Daten verarbeitet?
- Wer hat Zugriff darauf?
- Was passiert danach mit ihnen?
- Können wir das einem Kunden oder einer Prüferin erklären?
Das sind keine ungewöhnlichen Sorgen. Europäische Unternehmen arbeiten unter strengen Regeln dafür, wie personenbezogene und geschäftliche Daten behandelt werden. Die Antworten auf diese Fragen entscheiden oft darüber, ob ein neues Werkzeug überhaupt freigegeben wird.
Welche Regeln in der EU gelten
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Sobald in euren Daten Personen vorkommen, etwa Kundennamen, E-Mail-Adressen oder Bestellungen von Privatkunden, gilt die DSGVO. Für KI-Werkzeuge zählen vor allem drei Punkte:
- Grundsätze (Art. 5 DSGVO): Daten dürfen nur für einen festgelegten Zweck verarbeitet werden, und nur so viele, wie dafür nötig sind (Zweckbindung und Datenminimierung).
- Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Verarbeitet ein KI-Anbieter personenbezogene Daten in eurem Auftrag, braucht ihr mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Verantwortlich für die Daten bleibt ihr.
- Übermittlung in Drittländer (Art. 44 bis 49 DSGVO): Personenbezogene Daten dürfen die EU (genauer: den Europäischen Wirtschaftsraum) nur verlassen, wenn im Zielland ein angemessener Schutz gesichert ist. Das geht zum Beispiel über einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (für die USA derzeit das EU-US Data Privacy Framework, das nur für dort zertifizierte Unternehmen gilt; eine Klage dagegen liegt beim Europäischen Gerichtshof) oder über Standardvertragsklauseln.
Die KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689). Sie ist seit August 2024 in Kraft und gilt schrittweise. Wer KI-Systeme im Unternehmen einsetzt, muss nach Art. 4 Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu fördern. Seit Juli 2026 gilt diese Pflicht in abgeschwächter Form: Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht mehr garantiert werden. Je nach Einsatzzweck kommen weitere Pflichten hinzu, vor allem bei Anwendungen mit hohem Risiko. Die KI-Verordnung ersetzt die DSGVO nicht: Beide gelten nebeneinander.
Für viele Teams ist es deshalb wichtig, genau zu wissen, wo ein KI-Modell läuft und wohin ihre Daten gehen.
Warum KI die Frage verschärft
Mit Daten über KI zu arbeiten ist etwas anderes, als ein gewöhnliches Software-Werkzeug zu benutzen. Damit ein KI-Assistent eine brauchbare Antwort geben kann, muss er eure Frage sehen und oft auch die Daten dahinter: Tabellen, Kundennamen, Bestellhistorien. Damit wird der Ort, an dem das Modell läuft, Teil eures Datenschutzes und keine technische Nebensache.
Es gibt mehr als einen Weg, ein KI-Modell zu betreiben
Grob gesagt haben Teams zwei Möglichkeiten:
Ein Modell über den Dienst eines Anbieters nutzen. Das geht schnell und braucht keine eigene Infrastruktur. Eure Daten wandern dafür in die Systeme des Anbieters, und ihr hängt von seinen Bedingungen und seinem Standort ab.
Ein Open-Weight-Modell selbst betreiben. Die Gewichte des Modells sind veröffentlicht, ihr könnt es also auf euren eigenen Servern laufen lassen oder bei einem Hoster eurer Wahl. Eure Daten bleiben dort, wo ihr es entscheidet.

Die beiden Wege auf einen Blick.
Keiner der beiden Wege ist automatisch für alle richtig. Entscheidend ist: Den zweiten gibt es, und für Teams, denen Kontrolle wichtig ist, lohnt sich ein genauer Blick.
Was ihr tun könnt
Egal welchen Weg ihr wählt, ein paar Gewohnheiten helfen:
- Lest die Bedingungen. Prüft, was der Anbieter über die Speicherung eurer Daten und ihre Nutzung zum Training sagt.
- Schaut euch Business-Tarife an. Sie kommen oft mit strengeren Datenbedingungen. Prüft, welcher Auftragsverarbeitungsvertrag gilt.
- Haltet vertrauliche Daten aus kostenlosen, öffentlichen Werkzeugen heraus.
- Fragt nach, wo eure Daten verarbeitet werden. Ein guter Anbieter kann das einfach beantworten.
- Nehmt euer Team mit. Sorgt dafür, dass alle wissen, was mit einer KI geteilt werden darf und was nicht.
- Denkt darüber nach, ein Modell selbst zu betreiben. Für manche Teams ist das der Weg mit der meisten Kontrolle.
Was wir gemacht haben
Uns hat interessiert, wie realistisch dieser zweite Weg ist. Deshalb haben wir mehrere Wochen lang Open-Weight-Modelle getestet: wie sie Fragen beantworten, wie zuverlässig sie arbeiten und wie ehrlich sie sich verhalten. Mit diesem Funken beginnen wir eine kleine Reihe, in der wir teilen, was wir dabei gelernt haben.
Wie es weitergeht
Im nächsten Funken erklären wir in einfachen Worten, was „Open-Weight“ eigentlich bedeutet und warum die Größe eines Modells zählt.
Quellen
Auf diese Quellen haben wir uns für den Abschnitt zu den EU-Regeln gestützt:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679, EUR-Lex: Art. 5, Art. 28 und Kapitel V (Art. 44 bis 49)
- KI-Verordnung (EU AI Act), Verordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex: Art. 2 Abs. 7, Art. 4 und Art. 113
- Digital Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, EUR-Lex: Neufassung von Art. 4 KI-Verordnung
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI): Internationale Datenübermittlung
- BfDI: Muster einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (PDF)
- Europäische Kommission: Angemessenheitsbeschlüsse
- Europäische Kommission: Datenübermittlung EU-USA (Data Privacy Framework)
- Gerichtshof der EU: Rechtssache C-703/25 P (Latombe gegen Kommission)
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-Verordnung, Juni 2025 (PDF): erschienen vor der Neufassung von Art. 4
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Bitte klärt eure konkrete Situation mit eurer Rechtsabteilung.